Internet-Zensur im Iran: Das saubere, nationale Internet nimmt Formen an

Der Iran baut sein Internet weiter zum Intranet um. Iranischen Firmen müssen iranische Mail-Server verwenden, ausländische werden verboten. Das geht aus dieser APF-Meldung hervor:

Das iranische Telekommunikations-Ministerium hat lokalen Banken, Versicherungen und Telefonnetz-Betreibern untersagt, zur Kommunikation mit Kunden ausländische E-Mail-Angebote zu nutzen.

“Der Minister für Telekommunikation hat angeordnet, Domains mit der Endung .ir zu verwenden, die dem Iran gehören.

Die iranischstämmige Designerin Maral Pourkazemi hat als Master-Arbeit an der Fachhochschule Potsdam das iranische Internet als Infografik dargestellt. Bilder der beeindruckenden Arbeit, die auf der re:publica ausgestellt war, gibt’s auf ihrer Webseite.
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Besserer Datenschutz durch Branding von Sicherheitsorganisationen?

Der Datenschutz und die Privatheit des Bürgers ist im digitalen Zeitalter immer wieder Angriffen ausgesetzt. An der TU Berlin wurde seit 2009 im Projekt “Privacy Awareness through Security Organisation Branding” (PATS) zu einem Teilaspekt der Problematik geforscht: Da “Gesetze allein nicht genug” seien, “um einen angemessenen Privatheits- und Datenschutz zu gewährleisten”, wurde untersucht, inwiefern ein Branding-Verfahren zu einer Verbesserung des Datenschutzes beitragen kann.

Ein Interview mit Daniel Guagnin, einem der Mitarbeiter des Projekts.

Worum geht es bei PATS?

PATS steht für Privacy Awareness through Security Organisation Branding und könnte zusammengefasst werden als Bewußtsein von Privatsphärebelangen durch Branding von Sicherheitsorganisationen. Das erklärte Ziel ist also die Erlangung von Problembewußtsein durch ‘Branding’. Das Akronym spielt auf PETS an, was eine gängige Abkürzung für Privacy Enhancing Technologies, also datenschutzfördernde Instrumente, ist. Wichtig ist hier also das ‘A’ für Awareness. Es ist eben nicht alles mit Technologien zu lösen, sondern es muss Problembewusstsein erzeugt werden. Branding verstehen wir in diesem Zusammenhang als Kommunikation zwischen Herstellern und Betreibern von Sicherheitssystemen und natürlich den Bürgerinnen, die sozusagen die Subjekte dieser Systeme sind. Die zentrale Idee ist, dass Hersteller und Betreiber von Sicherheitssystemen – wie zum Beispiel Videoüberwachungsanlagen oder Biometrische Zugangskontrollen – ‘Privacy’ als Wert erkennen, respektieren und damit Werbung machen.
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Privacy Patterns: Design-Lösungen für häufige Datenschutz-Probleme

Datenschutz und Privatsphäre müssen bei Technologie-Projekten von Anfang an mitgedacht werden. Die Plattform Privacy Patterns will Privacy-by-Design in praktische Ratschläge für Software-Engineering umsetzen. Den Anfang machen sie mit standortbezogenen Diensten.

Das Team um die UC Berkeley School of Information will mit den Patterns:

  • Sprachregelungen für datenschutzsensible Technologien standardisieren
  • übliche Lösungen für Datenschutzprobleme dokumentieren
  • Designern von standortbezogenen Diensten helfen, Datenschutz-Bedenken zu erkennen und anzugehen

Bisher sind sieben Punkte öffentlich, darunter:

Das ist alles sehr Location-based Service-lastig und die “Privatheit” öffentlich zugänglicher Links kann bezweifelt werden. Jedoch ist eine transparente Darstellung der eigenen Daten und wann diese erhoben werden, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und die allgegenwärtigen Meta-Daten verdienen schon lange mehr Beachtung.

Ich frag mich nur, warum das Department of Homeland Security das Projekt unterstützt.

Bereits vor fünf Jahren hatten wir bereits in die Richtung gedacht und ein Iconset für Datenschutzerklärungen entwickelt.

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Europäische Grenzen im Wandel der Zeit

Diese Animation zeigt die Verschiebung von politischen Grenzen im Laufe der Jahrhunderte in Europa:

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EU-Kommission: ACTA ist definitiv nicht tot

Heute konnte man im Stream des EU-Parlaments eine Anhörung zu ACTA verfolgen, die vom Bürgerrechtsausschuss (LIBE) organisiert wurde (Programm pdf). Die Veranstaltung war in vielen Punkten wirklich sehr aufschlussreich und auch eine gute Warnung, für alle die verstehen wollen, wie es um das umstrittene Abkommen in Europa momentan steht. Das ACTA tot sei, hört man seit Längerem von allen möglichen Seiten, von mehreren EU-Parlamentariern, von der Presse und auf der re:publica sogar von EU-Kommissarin Kroes. Warum das nicht so ganz stimmt, und wie ACTA trotzdem noch durchkommen soll, wurde in der heutigen Anhörung klar:

Erstens erklärte der Vertreter der Kommission heute, dass ACTA definitiv nicht tot sei. Er räumte zwar ein, dass in Zukunft alle Akteure in Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssten. Aber was den Inhalt angeht, seien repressive Maßnahmen für die Durchsetzung des Urheberrechts immer noch die richtige Richtung. Die Kommission ist weiterhin sehr optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof keinerlei Probleme mit den Verträgen oder Verletzungen der Grundrechte feststellen wird. Sobald das Urteil da ist, möchte die Kommission also das ACTA-Abkommen dem EU-Parlament nochmals vorlegen.

Und zweitens ist die Pro-ACTA-Lobby im EU-Parlament teilweise erfolgreich, obwohl auch viele Abgeordnete ACTA schon abgehakt haben. Mehr lesen »

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NetzpolitikTV 069: Ivan Sigal über Global Voices und Visual Storytelling

Global Voices, das “internationale Netzwerk von Bloggern und Bürgerjournalisten” (Wikipedia), war auf der re:publica dieses Jahr sehr präsent – unter anderem dank Ivan Sigal. Ivan ist Executive Director von Global Voices und passionierter Fotograf. Auf der re:publica sprach er zusammen mit seiner Kollegin Solana Larsen über Bürgerjournalismus im Netzwerk und zusammen mit Bjarke Myrthu über neue Wege im visual Storytelling.

Neben Global Voices, citizen journalism und visual storytelling geht es in unserem Interview auch darum, was das Kony-Video mit Hundebesitzern in Peking gemeinsam hat. Auch eine kleine Einführung in die Netzwerktheorie, vor allem das Catnet-Modell im Anschluss an Harrison White, ist enthalten.

Auch die taz hat sich übrigens mit Ivan unterhalten und interessante Antworten zu Internet-Fatalismus und Protestkultur erhalten.

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our-policy.org fordert Abstimmung über Facebooks Datenschutz- und Privatsphärenrichtlinien

Die Wiener Studenten und Facebook-Ankläger von europe-v-facebook.org präsentieren in einer Stellungnahme eine Aktion, die dem US-Unternehmen wenig schmecken dürfte: Unter www.our-policy.org findet sich ein Aufruf, die soeben erst veröffentlichten Änderungen der Datenschutz- und Privatsphärenrichtlinien mit dem Satz

Ich widerspreche den Änderungen und will über die Forderungen auf www.our-policy.org abstimmen.

zu kommentieren. Kritisiert wird vor allem, dass sich Facebook als “Controller” der Daten aller Nutzer bezeichnet, was von dem Aktionsbündnis als Enteignung der User betrachtet wird.

Facebook hatte versprochen, Änderungen der Richtlinien zur Abstimmung zu stellen, sollten mehr als 7000 Kommentare innerhalb einer Woche eintreffen:

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Gerichte in Finnland und New York: WLAN-Inhaber nicht für Urheberrechtsverletzung verantwortlich

Die Betreiberin eines offenen WLANs ist nicht für darüber begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Diese Entscheidung eines finnischen Gerichts könnte Auswirkungen auf EU haben. Ein New Yorker Richter geht noch weiter: Auch der Inhaber einer IP-Adresse haftet nicht.

Eine finnische Frau soll 6.000 Euro zahlen, weil über ihren Internet-Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen. Sie betreibt ein offenes WLAN und war zur Tatzeit gar nicht zu Hause. Ein Bezirksgericht hat jetzt entschieden, “dass ein WLAN-Inhaber nicht für Vergehen Dritter verantwortlich gemacht werden kann”.

Noch besser: Das Gericht leitete das Urteil von den finnischen Umsetzungsgesetzen dreier EU-Richtlinien ab: E-Commerce-Richtlinie, Urheberrechtsrichtlinie und Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gegenseite kann noch Berufung einlegen. Auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist möglich.

Ein Richter in New York geht noch darüber hinaus. In einer Empfehlung vertritt er die Auffassung, dass auch der Inhaber einer IP-Adresse nicht für darüber begangene Vergehen verantwortlich gemacht werden kann. Anlass waren die bekannte Masche, IP-Adressen in Peer-to-Peer Netzwerken zu sammeln und die Anschlussinhaber dahinter zu ermitteln, um von diesen Strafzahlungen zu verlangen.

Die Einschätzung des Richters ist so schön, dass wir sie übersetzt haben:
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